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Impfschutz des Fohlens
Fohlen sind zum Zeitpunkt der Geburt fast frei von Abwehrstoffen, da sie während der Entwicklung im Mutterleib erst sehr spät lediglich eine sehr geringe und nicht ausreichende Menge von Antikörpern gegen Infektionserreger bilden. Somit sind alle neugeborenen Fohlen von dem Impfschutz der Mutter abhängig, der ihnen über die erste Milch der Mutterstute (Kolostrum) gegeben wird. Im Kolostrum reichert die Stute innerhalb der ersten Stunden nach der Geburt diese Abwehrstoffe an, welche das Fohlen innerhalb der ersten 4, maximal 15 Lebensstunden aufnehmen muss, um den Schutz dieser Antikörper zu bekommen. Der erste Saugakt wird somit für das Fohlen zur Schluckimpfung.
Das neugeborene Fohlen kann innerhalb der ersten 24 Lebensstunden aufgrund der besonderen Struktur der Darmschleimhaut Antikörper unverdaut direkt in seinen Kreislauf aufnehmen. Danach schliesst sich die Darmschranke; die Abwehrstoffe können nicht mehr aufgenommen werden und werden ohne Funktion verdaut. Nehmen die Fohlen in dieser Zeit nicht genügend Kolostrum auf, sollte man ihnen innerhalb der ersten 24 Stunden Kolostrumreserven mit einer Nasenschlundsonde eingeben. Es isst ganz besonders wichtig, dass die Fohlen nach der Geburt über ausreichend Antikörper verfügen, denn sie werden aus einer sterilen Gebärmutter in eine hochgradig infektiöse Umwelt hineingeboren.
Empfehlungen für die Praxis:
1. Da der Fohlenschutz im Mutterleib beginnt, sollte die trächtige Stute gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten (Influenzaviren, Herpesviren, Wundstarrkrampfviren) innerhalb der Trächtigkeit geimpft werden, wobei die Antiherpesimpfung (Lebendimpfstoff) nicht im letzten Drittel der Trächtigkeit vollzogen werden darf. Damit wird sowohl das sich entwickelnde Fohlen vor diesen Infektionen geschützt, als auch entsprechende Antiköper im Kolostrum für das Fohlen bereitgestellt.
2. Über die passive Schluckimpfung durch die Kolostrumaufnahme sind Fohlen aus geimpften Stuten hinreichend geschützt. Es dauert eine längere Zeit, bevor sie aktiv eigene Abwehrstoffe in ausreichender Menge zur Infektionsabwehr bilden.
3. Die aktive Schutzimpfung, also die erste eigentliche Impfung, sollte nicht vor dem abgeschlossenen, besser noch 5. Lebensmonat beginnen, damit die bei fast allen Impfungen erforderliche zweite Impfung der Grundimmunisierung in jedem Falle in den Bereich des 6. Lebensmonates gelegt werden kann. Fohlen sind erst zu diesem Zeitpunkt soweit entwickelt, dass sie die Impfung mit der Bildung der gewünschten Menge spezifischer Abwehrstoffe beantworten können.
Fehler, die den Erfolg der Schutzimpfung gefährden:
1. Die zu frühe Impfung von Fohlen (d.h. Impfung in die Zeit hinein, in der das Fohlen noch über genügend "Kolostrumantikörper" verfügt und selbst nur ungenügend mit einer Immunreaktion reagieren kann.
2. Impfungen eines bereits infizierten, aber noch nicht erkrankten oder sogar schon sichtbar erkrankten Fohlens.
3. Impfungen von Fohlen, die in einem unhygienischen Umfeld und unter hohem Infektionsdruck aufwachsen.
Anschliessend ist zu bemerken, dass jede Impfung einen Eingriff in die Integrität des geimpften Organismus bedeutet. Sie muss daher vorsichtig und sehr gewissenhaft gehandhabt werden, damit der erwünschte Erfolg, nämlich der Schutz vor Infektionen, erreicht werden kann.
Impfschutz des Fohlens:
- Hochträchtigkeit: durch Impfung der Mutterstute gegen: Influenza, Herpes, Tetanus
- Geburt bis 4. Lebensmonat: durch Kolostrum in den ersten Lebensstunden
- Ab 6. Lebensmonat: durch Impfung des Fohlens gegen: Influenza, Herpes, Tetanus
Autorin: Tierärztin Dr. Kathrin Höner
